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Kreuzfahrt stornieren: Das Wichtigste vorab
Du kannst deine Kreuzfahrt jederzeit stornieren - kostenlos ist das aber fast nie. Je näher die Abreise rückt, desto mehr behält die Reederei ein: anfangs meist 25% des Reisepreises, in der letzten Woche oft 80 bis 95%. Bevor du diesen Verlust akzeptierst, solltest du zwei Alternativen kennen. Erstens: die Reiserücktrittsversicherung, falls ein versicherter Grund vorliegt. Zweitens: der Verkauf deiner Kabine an eine andere Person. Den hat der Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt, und er rettet in vielen Fällen einen Großteil deines Geldes.
Schauen wir uns alle drei Wege im Detail an.
So berechnen Reedereien ihre Stornogebühren
Kreuzfahrten sind Pauschalreisen. Nach § 651h BGB darfst du vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten, die Reederei darf dafür aber eine angemessene Entschädigung verlangen - die Stornogebühr. Deren Höhe regelt jede Reederei in ihren AGB über eine Staffel, die sich am Abreisetermin orientiert.
Die Werte unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif, folgen aber fast immer diesem Muster:
| Stornierung vor Abreise | Typische Stornogebühr |
|---|---|
| bis 30 Tage | 25-40% |
| 29 bis 22 Tage | 40-50% |
| 21 bis 15 Tage | 50-60% |
| 14 bis 7 Tage | 60-80% |
| letzte Woche & No-Show | 80-95% |
Verbindlich ist immer die Staffel in den AGB deiner Reederei - bei Flex- oder Pur-Tarifen können die Sätze deutlich abweichen. Prüfe außerdem, ob Flüge, Hotels oder Ausflüge separat gebucht wurden. Für sie gelten eigene Stornobedingungen.
Ein Beispiel: Du hast eine Mein Schiff Kreuzfahrt für 2.400 Euro gebucht und musst zehn Tage vor Abreise absagen. Bei einer Stornogebühr von 75% verlierst du 1.800 Euro. Zurück bekommst du 600 Euro. Das tut weh - und genau deshalb lohnt der Blick auf die Alternativen.
Reiserücktrittsversicherung: Nicht jeder Grund zählt
Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornogebühren, wenn du aus einem versicherten Grund absagen musst. Dazu zählen typischerweise eine unerwartete schwere Erkrankung, Unfälle, der Tod naher Angehöriger oder der Verlust des Arbeitsplatzes.
Kein versicherter Grund sind dagegen Terminprobleme, Wetterbedenken oder schlicht keine Lust mehr. Auch Vorerkrankungen, die bei Buchung schon bekannt waren, führen oft zu Ablehnungen. Viele Tarife enthalten zudem einen Selbstbehalt von 20% der Stornokosten.
Kurz gesagt: Die Versicherung ist wertvoll, deckt aber längst nicht jeden Fall ab. Für alle anderen Situationen gibt es einen zweiten Weg.
Dein gutes Recht: Die Kreuzfahrt auf eine andere Person übertragen
Was viele Reisende nicht wissen: Nach § 651e BGB kannst du deine Pauschalreise auf eine andere Person übertragen. Die Reederei muss das akzeptieren, solange die neue Person die Reiseerfordernisse erfüllt - gültiger Reisepass, nötige Visa, das war's im Wesentlichen. Deine Erklärung muss der Reederei spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugehen.
Die Kosten dafür sind überschaubar. Die Reederei darf nur die tatsächlichen Mehrkosten der Umschreibung berechnen, üblicherweise 25 bis 60 Euro pro Person. Eine Neuberechnung des Reisepreises ist nicht erlaubt.
Damit wird aus deiner stornierten Reise eine sogenannte Stornokabine: Du suchst dir selbst einen Käufer, einigst dich auf einen Preis, und die Reederei schreibt die Buchung offiziell um. Der Käufer reist ganz regulär - mit denselben Leistungen, nur zu einem günstigeren Preis.
Die Rechnung: Stornieren vs. Verkaufen
Bleiben wir beim Beispiel von oben, diesmal kurz vor Abreise mit 90% Stornogebühr:
- Stornieren: 2.400 Euro Reisepreis, 2.160 Euro Stornogebühr. Dir bleiben 240 Euro.
- Verkaufen: Du bietest die Kabine für die Hälfte an, also 1.200 Euro. Nach der Umschreibegebühr bleiben dir rund 1.150 Euro - fast das Fünffache.
Und der Käufer? Der bekommt eine 2.400-Euro-Kreuzfahrt für 1.200 Euro. Beide Seiten gewinnen, nur die Stornokasse der Reederei geht leer aus. Genau dieses Modell hat sich inzwischen zu einem eigenen Markt entwickelt: Der Marktplatz stornokabinen-kreuzfahrt.de ist aus den großen Facebook-Communities rund um AIDA und Mein Schiff Stornokabinen entstanden und hat bereits über 100 Kabinen vermittelt. Käufer sparen dort nach Angaben der Plattform durchschnittlich 28% gegenüber dem Originalpreis.
Schritt für Schritt: So verkaufst du deine Kabine
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Realistischen Preis festlegen: Je näher die Abreise, desto größer sollte der Rabatt sein. Angebote mit 30 bis 50% Nachlass finden erfahrungsgemäß am schnellsten Käufer.
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Kabine inserieren: Auf stornokabinen-kreuzfahrt.de inserierst du kostenlos, zusätzlich erreichst du Interessenten in den einschlägigen Facebook-Gruppen. Nenne Schiff, Route, Reisedatum, Kabinentyp und Preis.
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Mit dem Käufer einigen: Klärt den Preis und die Zahlungsweise. Empfehlenswert ist PayPal mit Käuferschutz - das schützt beide Seiten.
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Buchung umschreiben lassen: Melde die Übertragung bei deiner Reederei an. Bei AIDA und TUI Cruises reicht dafür meist ein Anruf oder ein kurzes Formular. Die Reederei stellt eine neue Buchungsbestätigung auf den Namen des Käufers aus.
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Zahlung abwickeln: Sobald die umgeschriebene Bestätigung vorliegt, ist die Übertragung offiziell. Wie der komplette Ablauf funktioniert, erklärt der Marktplatz ausführlich.
Als Käufer: Fremde Buchung übernehmen und kräftig sparen
Die Geschichte funktioniert natürlich auch andersherum. Wer flexibel ist, findet unter den privat angebotenen Stornokabinen echte Schnäppchen - oft Balkonkabinen zum Innenkabinen-Preis. Die Übernahme läuft über denselben offiziellen Weg: Die Reederei schreibt die Buchung auf deinen Namen um, du reist wie jeder andere Gast.
Achte als Käufer auf zwei Dinge: Zahle mit Käuferschutz und warte auf die Buchungsbestätigung mit deinem Namen, bevor du weitere Reiseplanung machst. Welche Wege es neben privaten Übernahmen noch zu günstigen Last-Minute-Kreuzfahrten gibt - von den Restplatz-Seiten der Reedereien bis zu Newslettern - haben wir im großen Guide zu Stornokabinen und Restplätzen zusammengestellt. Und wann Reedereien ihre Restplätze freigeben, zeigt unser Restplätze-Ratgeber.
Fazit: Erst rechnen, dann stornieren
Eine Stornierung ist fast immer die teuerste Option. Prüfe zuerst, ob deine Reiserücktrittsversicherung greift. Falls nicht, rechne den Verkauf durch: Dank § 651e BGB kannst du deine Kabine legal übertragen, und schon ein Verkauf mit hohem Rabatt rettet meist ein Vielfaches dessen, was dir nach der Stornostaffel bliebe. Die Käufer dafür gibt es - sie suchen längst gezielt nach Stornokabinen.

